Arnd Peiffer gewinnt im Sprint

Mit einem Schießfehler und einer starken Laufleistung hat Arnd Peiffer (Clausthal-Zellerfeld) den Sprint in Oberhof für sich entschieden. Damit steht nach der gestrigen Siegerin ...

 

Allgemeine Informationen zum Kartenvorverkauf 2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen hier

Start Kartenvorverkauf
09. September 2011, 0.00 Uhr

Zahlungsweise
Die Karten können per Kreditkarte oder per Bankeinzug bezahlt werden.

Anzahl an Tickets
Pro Person und Tag können maximal 6 Tickets gekauft werden.

Ermäßigungen
Kinder bis 10 Jahren (Beendigung des 9. Lebensjahres) haben freien Eintritt.
Schüler, Studenten und Personen mit Handicap erhalten ermäßigten Eintritt. Ein amtlicher Ausweis ist an der Zugangskontrolle zu der jeweiligen Eintrittskarte vorzuweisen.

Eintrittskarten für Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer
Für Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer bieten wir ein kleines, eingenes Kontingent an. Die Karten werden in der Geschäftsstelle des Freies Wort in Suhl verkauf. Ein spezieller Service ist für uns selbstverständlich. Der Vorverkauf beginnt am 19.09.2011 um 9.00 Uhr. Tickethotline: 03681-851363

Eintrittskarte
Beim Onlinekauf erhalten Sie ein sogenanntes Print @ home im A4-Format, welches Sie selber ausdrucken und vollständig mitbringen. Der Ausdruck kann einlaminiert werden.

Hinweise
Mit dem Kauf einer Eintrittskarten werden die AGBs des Veranstalters akzeptiert.
Tiere dürfen nicht ins Veranstaltungsgelände.
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegen­ständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Die Eintrittskarten werden beim Zutritt in das Veranstaltungsgelände elektronisch erfasst. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Für verlorene oder gestohlene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Kartenrückgabe ist ausgeschlossen. Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung an den Veranstaltungstagen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Die Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.

 

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