Allgemeine Geschäftsbedingungen WSRO Skisport GmbH 2011

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1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der WSRO-Skisport GmbH.

2. Die Kartenpreise gelten jeweils pro Tag und Person, ausgenommen Dauerkarten. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrift können weitere Gebühren anfallen. Bei Versendung von Eintrittskarten ist zusätzlich eine Versandgebühr zu zahlen.

3. Lediglich nicht ermäßigte Eintrittskarten sind vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Mit der Übertragung der Eintrittskarte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den neuen Eintrittskarteninhaber über. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte ungültig. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist generell unzulässig und wird zivil-, wettbewerbs- und strafrechtlich verfolgt. Der Kartenerwerber erklärt verbindlich, die erworbenen Karten/die erworbene Karte nur privat zu nutzen und diese nicht - insbesondere nicht gewerblich - an Dritte veräußern zu wollen.

4. Kinder unter 10 Jahren haben freien Eintritt. Stehen bei einer Veranstaltung Sitzplätze zur Verfügung, können Kinder diese nur in Verbindung mit einer Sitzplatzkarte nutzen.

5. Schüler, Studenten und Schwerbeschädigte erhalten Ermäßigungen auf den Kartenpreis. Zum Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten ist die Berechtigung dazu vorzulegen (Schüler-, Studenten- oder Schwerbeschädigtenausweis) und muss von der Vorverkaufsstelle zwingend kontrolliert werden. Die Berechtigung der Ermäßigung ist ebenfalls beim Betreten des Veranstaltungsgeländes mit der Eintrittskarte vorzulegen. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

6. Es stehen aus Sicherheitsgründen nur begrenzt Rollstuhlfahrerplätze pro Veranstaltung in der DKB-Skiarena und an der Schanze zur Verfügung.

7. Die Übergabe/Übersendung der Eintrittskarten erfolgt bei Barzahlung in den Verkaufsstellen sofort, bei Bestellungen nach Bezahlung des Rechnungsbetrages.

8. Kartenrückgaben sind nicht möglich.

9. Bei Absage/Abbruch einer aktuellen Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Witterung, höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises. Im Falle einer Absage vor Beginn einer Veranstaltung behält sich die WSRO-Skisport GmbH die Prüfung  einer Rückerstattung des Eintrittsgeldes vor. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen. Daraus resultiert kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt für Programmänderungen und / oder Verschiebung des Veranstaltungsbeginns. 

11. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Glasbehältern, Dosen, akustischen Instrumenten mit einer Länge über 0,30 m, sperrigen Gegen­ständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Der Veranstalter kann in diesem Fall dem Erwerber den Eintritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern bzw. einen Verweis vom Veranstaltungsgelände aussprechen. Eine Rückgabe der Gegenstände erfolgt nicht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 

12. Alkoholisierte Personen werden am Eingang zum Veranstaltungsgelände durch den Ordnungsdienst entschädigungslos abgewiesen.

13. Jede kommerzielle Werbung auf Fanclub-Bannern oder Ähnlichem während der Veranstaltungen ist generell verboten und wird vom Veranstalter entschädigungslos entfernt.

14. Der Veranstalter haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverhandlungen sowie Arglist des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet auch für Schäden, die durch fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kartenerwerber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Kartenerwerber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Veranstalter haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Darüber hinaus haftet der Veranstalter maximal in Höhe des Eintrittspreises.

15. Mit Sichtbehinderungen im Stadion ist zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar. Der Erwerb einer Eintrittskarte beinhaltet lediglich das Recht auf Teilnahme als Zuschauer. Es besteht bei einzelnen Veranstaltungen (durch Musikacts, Pyrotechnik, etc.) die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Kunde besucht die Veranstaltung auf eigene Gefahr.

16. Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Die Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.

17. Eintrittskarteninhaber dürfen Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder oder Beschreibungen der Veranstaltungen ausschließlich zu privaten Nutzungszwecken aufnehmen oder übertragen. Es ist strengstens untersagt, Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder, Beschreibungen als Ganzes oder in Teilen, für jegliche Art von öffentlichem Zugang zu verbreiten und zwar ungeachtet der Übertragungsform, sei es über das Internet, Radio, Fernsehen, Mobiltelefon, Datenzubehör oder ein anderes gegenwärtiges und/oder zukünftiges Medium (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt). Eintrittskarteninhaber dürfen keine andere(n) Person(en) bei der Ausübung dieser Aktivitäten unterstützen.

18. Eintrittskarteninhaber dürfen keine Form von Aktivität ausüben, die zum Nachteil der WSRO-Skisport GmbH oder ihren Geschäftspartnern zu einer unerlaubten kommerziellen Assoziierung mit der WSRO-Skisport GmbH, der Veranstaltung oder Teilen davon führen kann, sei es durch unerlaubte Nutzung von Logos oder auf sonstige Art und Weise ("Trittbrettfahrer-Marketing").

19. Eintrittskarteninhabern ist es strengstens untersagt, im Veranstaltungsgelände Broschüren oder Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache, eine Wohltätigkeit oder ein Anliegen, sei es gewerblich oder nicht, betreffen oder in irgendeiner Weise dafür werben oder die Aufmerksamkeit darauf lenken, es sei denn, sie sind von der WSRO-Skisport GmbH ausdrücklich schriftlich dazu ermächtigt.

20. Eintrittskarteninhaber parken ihr Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte muss Folge geleistet werden.

21. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

22. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Oberhof. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

Oberhof, den 01.09.2011
 
 

Reuß                             Gellert
Geschäftsführerin       Geschäftsführer